AUSTAUSCHARTIKEL
Bei Ersatzteilen mit der Kennzeichnung „Austauschartikel“ müssen Sie zusätzlich zum Preis des Teils auch ein Pfand bezahlen. Gemäß den europäischen Rechtsvorschriften kann der Hersteller das Pfand erheben, um die Rückgabe des alten Teils zur Wiederaufbereitung und Wiederverwendung sicherzustellen.
Die Erstattung des Pfands erfolgt nach der Rückgabe des Altteils. Das Altteilpfand ist nur für Teile zu entrichten, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. Die Pfandhöhe wird vom Lieferanten des Teils festgelegt. Daher kann für das gleiche Teil von anderen Lieferanten ein unterschiedliches oder gar kein Altteilpfand erhoben werden.
Das Altteilpfand ist NICHT im Preis inbegriffen und wird dem Kunden bzw. der Kundin nach Rückgabe des Altteils zurückerstattet.